Die Klingen



Verfassung




Präambel


Die Klingen sind unser Orden.

Allen Angreifern sei gesagt, dass wir ihn mit äußerster Brutalität verteidigen
und bei seinen Feinden keine Gnade kennen.

Seine Gebote sind für jeden Ritter höchstes Gut.

Wer gegen sie verstößt, muss mit Vernichtung rechnen.



Artikel 1
(Ordensleitung)

Die Ordensleitung besteht aus dem Kaiser und drei Großmeistern. Den Großmeister steht jeweils ein Hauptmann zur Seite.


Artikel 2

(Die Häuser des Ordens)

Der Orden hat drei Häuser, das Haus Roaveth, das Haus Auronteth und das Haus Sephireth. Das Haus Roaveth steht für das Gleichgewicht von Gut und Böse, das Haus Auronteth für das Gleichgewicht von Licht und Schatten und das Haus Sephireth für das Gleichgewicht von Feuer und Wasser im Reich der Schwerter ein.


Artikel 3
(Der Kaiser)

Der Kaiser leitet den Orden. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Kontakte mit anderen Orden. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Er ist für alles im Orden verantwortlich, kann jedoch manche Aufgaben an Großmeister weitergeben. Er trifft die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme von Rittern in den Orden bzw. den Ausschluss von Rittern aus dem Orden.


Artikel 4
(Großmeister)

Es gibt drei Großmeister. Jeder Großmeister leitet eines der Häuser des Ordens. Die Großmeister regeln in ihren Häusern alle wesentlichen Fragen. Sie sind für die Rekrutierung neuer Ritter zuständig. Sie sind verpflichtet, wichtige den ganzen Orden betreffende Entscheidungen dem Kaiser mitzuteilen und seine Zustimmung dazu einzuholen. Sie leisten dem Kaiser und dem Orden ihren Treueeid.
Kaiser, die - egal, aus welchem Grund - abgedankt haben, werden auf Wunsch ebenfalls Großmeister.


Artikel 5

(Hauptmann)

Es gibt in jedem Haus einen Hauptmann. Er unterstützt die Arbeit der Großmeister und kann sie jederzeit gegenüber dem Kaiser vertreten. Seine Entscheidungen, sofern mit dem zuständigen Großmeister abgesprochen, sind für die Mitglieder eines Hauses bindend. Gegenüber dem Kaiser, dem Orden und dem Großmeister ist er zur Treue verpflichtet. Über seine Abberufung kann letztendlich nur der Kaiser auf Vorschlag des Großmeisters entscheiden.


Artikel 6
(Klinge)

Die Klinge ist der Rang der erfahrenen Ritter und Kämpfer des Ordens. Jede Klinge gehört einem Haus an, dem sie verpflichtet ist. Sie geloben gegenüber dem Kaiser und dem Orden Treue.


Artikel 7
(Klingenanwärter)

Ein Klingenanwärter ist der neu in den Orden aufgenommener Ritter. Er wird in einer feierlichen Zeremonie einem Haus zugeordnet und erhält den Rang einer Klinge.



Artikel 8
(König der Dämonen)

Der König der Dämonen ist ein Sonderrang für Krugan. Er befehligt seine Dämonen und lässt sie für die Klingen und das Reich der Schwerter kämpfen.


Artikel 9
(Mehrheitsentscheidung)

Über die Befehle des Kaisers kann nicht abgestimmt werden. Ansonsten berät die Ordensleitung alle Entscheidungen. Es müssen alle Leitungsmitglieder oder bei deren Abwesenheit deren Stellvertreter an den Entscheidungen mitwirken.


Artikel 10
(Steuern)

Jeder Ritter ist verpflichtet Abgaben an den Orden zu leisten.
Bei Nichtbeachtung entscheidet die Ordensleitung über Konsequenzen. Die Steuern können in besonderen Situationen auch ausgesetzt werden. Für die Eintreibung der Steuern ist der Kaiser beziehungsweise der von ihm eingesetzte Steuerbeauftragte zuständig.

Artikel 11
(Ordensgebote)

Die Ordensgebote, in der Ordensbescheibung, gelten für jeden Ritter unseres Ordens unmittelbar und zwingend.



Artikel 12
(Bündnisse)

Sowohl offizielle, als auch inoffizielle Bündnisse und Nichtangriffpakte sind von allen Mitgliedern einzuhalten. Bei Widerhandlungen wird die Ordensleitung über mögliche Konsequenzen entscheiden.



Artikel 13
(Informationspflicht)

Jedes Ordensmitglied hat die Pflicht sich im Forum und in den Rundmails über aktuelle Ereignisse und Anordnungen zu informieren.



Artikel 14
(Abwesenheit)

Jeder muss sich im externen Forum, unter dem dafür erstellten Thread, bei Abwesenheiten über zwei Tagen abmelden. Sollte eine Abmeldung für über 14 Tage erfolgen, muss der Kaiser Ingame per privater Nachricht mindestens 48 Stunden vor der Abwesenheit informiert werden.



Artikel 15
(Änderungen)

Der Kaiser darf jederzeit Änderungen oder Ergänzungen an der Ordensverfassung vornehmen, sie gilt automatisch, wenn nicht innerhalb 24 Stunden Ingame schriftlich Widerspruch eingelegt wird, als akzeptiert.



Artikel 16
(Ablehnung)

Sollte die Ordensverfassung von jemandem abgelehnt werden (wie zum Beispiel in Artikel 15 erwähnt), wird der Grund abgewogen. In seltenen Fällen kann es geduldet werden, wenn für bestimmte Spieler ein Artikel nicht zwingend ist, meistens wird dieser Treuebruch jedoch mit einer sofortigen Entlassung geahndet.



Artikel 17

(Inkrafttreten)

Diese Verfassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.